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Leasing

 

Leasing Info

HRP ist als Fachmakler spezialisiert auf . . . 

  • Leasing von neuen Maschinen ab einem Wert von 100.000 EUR
     
  • Sale and lease back 
    heißt Maschine kaufen, verkaufen und trotzdem die Nutzungsrechte per Leasing sichern:
    Die klassische Sale-and-Lease-Back-Finanzierung steht bei vielen Mittelständlern hoch im Kurs. 

    Siehe hierzu die HRP-Webseite: Sale and lease back 

Leasing - Vorteile

Eine Zusammenarbeit mit uns bietet folgende Vorteile für ihre Kunden:

  • Attraktive Konditionen für Leasing, Mietkauf und Investitionskredite
  • Schnelle und unbürokratische Abwicklung
  • Kreditentscheidungen bis € 250.000,- über eine vereinfachte Bonitätsprüfung
  • Rahmenzusagen möglich
  • Erweiterung des Kreditspielraums
  • Finanzierung/Leasing aller gängigen Objekte mit einem Alter bis zu 5 Jahren

Sprechen Sie uns an!

Leasing

alternative bankenunabhängige Finanzierungslösung

Beim Leasing wird das Fahrzeug nicht erworben, damit ist der Leasingvertrag kein Kaufvertrag.

Das Fahrzeug wird für die Dauer des Leasingvertrages nur „gemietet“. Dafür zahlt der Leasingnehmer ein Entgelt als Gegenleistung für die Überlassung des Fahrzeuggebrauchs. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug zurückgegeben. Ein Eigentumserwerb soll gerade nicht stattfinden. Dies stellt einen wichtigen Unterschied zur Finanzierung und zum Kauf dar.

Was Sie über Leasing wissen sollten

Steuerliche Vorteile haben nur Geschäftsleute, nicht der private Leasingnehmer. Daher bietet Leasing für Private keinen steuerlichen Anreiz gegenüber der Finanzierung. Leasing ist auch nicht billiger als eine Finanzierung – abgesehen von einigen speziellen Sonderangeboten. Auch wenn im ersten Augenblick Leasing wegen niedriger Raten verlockender erscheint, hat Leasing seinen Preis. Die endgültige Belastung steht immer erst bei Vertragsende fest, weil hier Nachzahlungen anfallen. Dabei kommt es oft zu bösen Überraschungen.

Leasing ist zudem Laufzeit gebunden, d.h. ein vorzeitiger Ausstieg oder ein „Herauskaufen“ des Fahrzeugs – wie bei einer Finanzierung – ist grundsätzlich nicht möglich. Jeder vorzeitige Ausstieg aus dem Leasingvertrag – egal aus welchem Rechtsgrund – ist teuer. Die Leasinggesellschaft hat Anspruch auf das vereinbarte Leasingentgelt für die gesamte Laufzeit.

So funktioniert Leasing

Sie (Leasingnehmer) suchen sich bei einem Händler (Lieferant) ein Fahrzeug aus. Dieses wird dann von einer Leasinggesellschaft (Leasinggeber) für Sie gekauft und Ihnen für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt. Dafür bezahlen Sie das Leasingentgelt. Alternativ können Sie auch erst kaufen und dann leasen. Leasing ist kein Kaufvertrag auf Raten. Das Ziel ist in aller Regel gerade nicht, am Ende der Vertragslaufzeit Eigentümer des Fahrzeugs zu werden. Man muss am Ende des Leasingvertrages das Fahrzeug grundsätzlich an den Leasinggeber zurückgeben. Es besteht aber die Möglichkeit, mit dem Händler ein sogenanntes Ankaufsrecht zu vereinbaren, denn in der Regel geht das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit an den Händler zurück. Dann kann man das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit auch vom Händler (und nicht von der Leasinggesellschaft) erwerben. Es empfiehlt sich aber, das Ankaufsrecht mit dem Händler schriftlich zu vereinbaren, denn oft werden Zusagen mündlich getätigt und sind am Ende der Laufzeit nicht mehr nachweisbar. Eine solche zusätzliche Absprache bindet den Leasinggeber nicht. Es ist nämlich von zwei unterschiedlichen Verträgen auszugehen: Zum Einen dem Leasingvertrag und zum Anderen dem Gebrauchtwagenkaufvertrag mit dem Händler nach Beendigung des Leasingvertrages. Falls es z. B. den Händler, mit dem das Ankaufsrecht vereinbart wurde, nach Beendigung der Leasingzeit nicht mehr gibt, also z. B. aufgrund einer Insolvenz, ist auch das Vorkaufsrecht gegenstandslos. Denn mit der Leasinggesellschaft wird ein solches ja nicht vereinbart.

Rund um den Leasingvertrag | Vertragsmodelle

Bevor man einen Leasingvertrag abschließt, sollte man sich über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Vertragsmodells informieren. Wir möchten Ihnen die gängigen Varianten mit ihren Eigenheiten kurz vorstellen.

Der Vertrag mit Restwertabrechnung

Die Gesamtkosten bestehen hier – soweit vereinbart – aus einer bei Vertragsbeginn fälligen Sonderzahlung (diese stellt eine Vorauszahlung auf die Leasingraten dar), den während der Leasingzeit fälligen Leasingraten und dem bei Vertragsende voraussichtlich geschätzten Fahrzeugwert (kalkulierter Restwert oder auch Rücknahme- oder Rückkaufwert genannt). Der kalkulierte Restwert wird dann bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet.

Wird hier im Vertrag zusätzlich zum kalkulierten Restwert eine Gesamtkilometerleistung angegeben, so heißt das nicht, dass Sie nicht mehr fahren dürfen. Die Angabe der Gesamtkilometerleistung bedeutet nur, dass der für das Vertragsende voraussichtlich geschätzte Fahrzeugwert auf der angegebenen Kilometerleistung beruht.

Vorsicht Restwertrisiko!

Bei diesem Vertragsmodell trägt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. D.h. er muss am Ende der Leasingzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs gerade stehen, egal aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist. Deshalb sollte man auf eine möglichst realistische Restwertkalkulation achten, um böse Überraschungen bei der Endabrechnung zu vermeiden.

Der Vertrag mit Andienungsrecht

Hierbei handelt es sich um eine Variante des Vertragstyps mit Restwertabrechnung. Ergibt sich bei Vertragsende ein niedrigerer als der kalkulierte Restwert, so ist der Leasingnehmer auf Verlangen der Leasinggesellschaft dazu verpflichtet, das Fahrzeug anzukaufen. Allerdings hat der Leasingnehmer selbst kein Ankaufsrecht! Hat das Fahrzeug einen höheren Wert, wird die Leasinggesellschaft das Fahrzeug selbst veräußern. Der Leasingnehmer hat weder ein Ankaufsrecht noch einen Anspruch auf Auszahlung des Mehrerlöses, wenn ein reines Andienungsrecht vereinbart ist. In seltenen Fällen wird dieses Vertragsmodell allerdings mit einer Abrechnung des Mehrerlöses kombiniert.

Das Kilometerabrechnungsmodell

Hier werden die Leasingraten auf Basis einer bestimmten Gesamtkilometerleistung errechnet. In der Regel liegt die Vertragslaufzeit bei 3 Jahren, als feste Kilometerzahl werden meist 30.000 km vereinbart. Danach gibt der Kunde das Fahrzeug wieder ab.

Probleme kann es geben, wenn der Leasingnehmer die vereinbarte Kilometerleistung überschreitet. Dann bezahlt er neben den Leasingraten einen Mehrkilometersatz.

Dieser wird normalerweise als Cent-Betrag vertraglich festgelegt und beurteilt sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Als grober Schätzwert für ein Mittelklassefahrzeug können 10 bis 15 Cent angesetzt werden. Es gibt aber in den meisten Fällen eine Kulanzregel für Mehrkilometer – den sogenannten Freibetrag. In der Regel sollte auch der Freibetrag vertraglich festgesetzt werden.

Beispiel zum Freibetrag: Bei einer vereinbarten Gesamtkilometerleistung von 120.000 km und einem vereinbarten Freibetrag von 5.000 km dürfte der Leasingnehmer zusätzlich 5.000 km fahren ohne nachzuzahlen. Hiervon zu unterscheiden ist die sogenannte Freigrenze: Bei einer Freigrenze werden die darüber hinausgehenden Kilometer teuer, d.h. die Überkilometer müssen komplett nachbezahlt werden. Fährt der Leasingnehmer hingegen weniger, dann bekommt er eine Erstattung nach dem vereinbarten Mehrkilometersatz – meistens werden maximal 10.000 km erstattet. Falls in Ihrem Vertrag ein Restwert und eine Gesamtkilometerleistung angegeben wurden – allerdings keine Mehrbzw. Mindestkilometersätze vereinbart wurden, dann liegt in der Regel ein Restwertvertrag vor. Beim Kilometerabrechnungsmodell trägt der Leasingnehmer kein Restwertrisiko. Daher sind die Gesamtkosten des Leasingvertrages in der Regel überschaubarer als beim Restwertmodell. Die Leasingkosten an sich sind in der Regel jedoch höher, weil die Leasinggesellschaft selbst das Restwertrisiko trägt.

Widerrufsrecht

Restwertverträge können vom Verbraucher innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Leasinggesellschaft widerrufen werden. Beim Kilometerleasing ist die Rechtslage nach einer Gesetzesänderung derzeit unklar, viele Leasingverträge enthalten dennoch ein Widerrufsrecht. Falls nicht, sollte man bei Vertragsschluss auf der Vereinbarung eines Widerrufsrechts bestehen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf befürwortet das Bestehen eines Widerrufsrechts beim Kilometerleasing (Urteil vom 02.10.2012, Az.: I-24 U 15/12, ADAJUR Dok. Nr. 99590).

Achtung! Ein Neufahrzeug verliert bekanntermaßen stark an Wert, wenn Sie damit die erste Runde fahren. Als Folge eines Widerrufs muss aber für diesen Wertverlust grundsätzlich Ersatz geleistet werden. Das Landgericht Dresden hat hierzu ausgeführt, dass aufgrund des hohen finanziellen Risikos bei Übernahme des Fahrzeugs hierüber eine umfassende Information erfolgen muss. Ein bloßer Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzureichend (Urteil vom 02.05.2007, Az.: 5 S 645/06, ADAJUR Dok. Nr. 85241).

Wie setzen sich die Leasingraten zusammen?

Die Leasingrate errechnet sich aus:

  • Der Differenz zwischen dem tatsächlichen Anschaffungspreis und dem bei Laufzeitende kalkulierten Restwert (= prognostizierter Wertverlust während der Vertragslaufzeit).
  • Den Kosten, die der Leasinggesellschaft bei der Anbahnung, der Überwachung und der Beendigung des Vertrags entstehen.
  • Den Refinanzierungskosten sowie dem zu erwartenden Gewinn oder dem – bei einem wertunstabilen Fahrzeug möglichen – Risikozuschlag.

Unsere Checkliste vor Vertragsschluss

Wir haben im Folgenden eine Checkliste zusammengestellt, damit Sie bestens gerüstet in die
Verhandlungen gehen können!Mehrere Angebote einholen und diese vergleichen.

Klären Sie ab, welche Richtlinien die Leasinggesellschaft bei der Fahrzeugbewertung zu Grunde legt und lassen Sie sich dies dokumentieren.

  • Nicht unter Zeitdruck handeln.
  • Auch das Kleingedruckte lesen, bei Fragen rechtlichen Rat einholen.
  • Nicht auf mündliche Zusagen verlassen, sondern immerauf einer schriftlichen Fixierung bestehen.
  • Nicht zu lange Laufzeiten wählen.
  • Finanzplan erstellen und prüfen, ob die Leasingkosten für die Gesamtlaufzeit erbracht werden können.
  • An die Möglichkeit einer Leasingsonderzahlung denken.
  • Nicht vergessen, nach der GAP-Versicherung (Leasingratenausfallversicherung) zu fragen.
  • Abwägen der individuellen Vor- und Nachteile der verschiedenen Leasingvertragsmodelle (Restwertmodell, Vereinbarung eines Andienungsrechts, Kilometerabrechungsmodell).

Die wichtigsten Begriffe zusammengefasst: 

Abnahmebestätigung:
Mit der unterzeichneten Abnahmebestätigung erklärt der Leasingnehmer, dass das bestellte Leasingobjekt vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert worden ist. Damit beginnt die eigentliche Vertragslaufzeit und der Leasingnehmer beginnt mit der Zahlung der monatlichen Leasingraten.

Amortisation:
Planmäßige Tilgung einer Schuld. Zu unterscheiden sind Voll- und Teilamortisation. 

Andienungsrecht:
Recht der Leasinggesellschaft (i. d. R. vertraglich vereinbart) zum Vertragsende vom Leasingnehmer den Kauf der Leasingsache zu einem im Voraus vereinbarten Restwert zu verlangen („anzudienen“). 

Barwert:
Abgezinste Summe aller noch ausstehenden Leasingraten zuzüglich eines eventuellen Restwerts des Fahrzeugs. Der Barwert wird bei der vorzeitigen Kündigung relevant.

Effektiver Jahreszins:
Die in einem Prozentsatz des Nettodarlehens anzugebende Gesamtbelastung pro Jahr ( Summe aus Zinsen und sonstigen Kosten, eventuell auch Versicherungsprämien).

Finanzierungsleasing:
Mittelfristige entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer vom Leasinggeber vorfinanzierten Leasingsache unter Übernahme des Investitions- und Amortisationsrisikos durch den Leasingnehmer.

Freies Leasing:
Auch herstellerunabhängiges Leasing. Hier besteht keine feste Bindung bzw. Abhängigkeit zu einem bestimmten Hersteller. Der Kunde kann zwischen mehreren Automobilmarken wählen.

GAP-Versicherung:
Eine Lücke (engl. Gap) kann entstehen, wenn die Versicherung statt des Barwertes nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet. Diese Lücke kann durch eine GAP-Versicherung im Rahmen der Vollkasko geschlossen werden. Die GAP-Versicherung findet vor allem bei einem Totalschaden oder der Entwendung des Leasingfahrzeugs Verwendung. 

Hersteller-Leasing:
Nahezu alle Automobilhersteller haben zur Absatzförderung eine eigene Leasinggesellschaft.

Kilometer-Leasing-Vertrag:
Festlegung einer bestimmten Kilometerlaufleistung bei Vertragsbeginn; Abrechnung bei Vertragsende mit Belastung bei eventuellen Mehrkilometern bzw. Erstattung bei Minderkilometern.

Laufleistung:
Die Laufleistung gibt die im Vertrag festgelegten, jährlich zu fahrenden Kilometer an. Die Laufleistung während der gesamten Vertragslaufzeit bezeichnet man als Gesamtfahrleistung. Leasingsonderzahlung: Auch Anzahlung bei Vertragsbeginn, Zweck: Senkung der Leasingraten und Sicherungsinstrument für den Leasinggeber.

Restwert-Leasing:
Die Parteien legen bei Vertragsbeginn den Restwert fest, den das Fahrzeug bei Vertragsende voraussichtlich
haben wird. Der Leasingnehmer garantiert diesen Restwert. 

Schlussratenfinanzierung (auch Ballonfinanzierung):
Der Darlehensnehmer tilgt über die Laufzeit das Darlehen nur zu einem geringen Teil und löst am Vertragsende das Darlehen über die höhere Schlussrate ab.

Teilamortisation:
Gesamtaufwand des Leasinggebers wird durch Leasingraten und den Restwert getilgt. Vollamortisation: Gesamtaufwand des Leasinggebers wird allein durch Zahlung der Leasingraten gedeckt.

    Sale an Lease Back - bonitäts- und bankenunabhängiger Liquiditätszufluss

    Ist ein bonitäts- und bankenunabhängiger Anker der Innenfinanzierung mit Hilfe des gebrauchten mobilen  Anlagevermögens. In Zeiten, da sich Banken auf Grund von Basel III; MaK immer schwerer damit tun, den Mittelstand mit ausreichen Geldmitteln zu versorgen, ist Sale and Lease Back eine Chance, neue Finanzierungswege zu gehen, um mehr Unabhängigkeit von Banken und Sparkassen mit einem größeren finanziel-len Spielraum zu erlangen. 

    Anlässe für Liquiditätsbedarf:

    Expansion, Fusion, Unternehmensnachfolge, Umsatzzuwachs, neue Märkte oder Restrukturierungen.

    Sale and Lease Back idealerweise für produzierendes Gewerbe geeignet.

    In der Regel ist bei diesen Unternehmen hohes gebundenes Kapital in Form des gebrauchten Maschinenparks vorhanden.

    Beim Sale and Lease Back werden diese verkauft und direkt zurückgeleast, bleiben ohne Unterbrechung im Unternehmen und werden weiter genutzt.

    Zwei Gestaltungs-Modelle:

    1. Teil- oder
    2. Vollamortisationsvertrag

    Bei der Teilamortisation verbleibt zum Ende der Leasingdauer ein Restwert, weshalb man auch vom „Restwert-Leasing“ spricht. Diese Art des Leasings ist beispielsweise regelmäßig im Pkw-Leasing zu finden. Nach Vertragsende gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Objekt kann durch eine dritte Person gekauft, zurückgegeben oder das Leasing auf Basis der Restkalkulation verlängert werden. Auch andere Vertragsausgestaltungen sind gängig.

    Im Vollamortisationsvertrag deckt die Leasingrate nicht nur die Anschaffungs- und Nebenkosten, sondern auch die Finanzierungs- und Gewinnanteile des Leasinggebers. Am Ende der Leasingdauer steht kein Eigentumsübergang an den Leasingnehmer. Außerdem gilt, dass der Gegenstand am Ende der Leasingdauer immer noch einen Restbuchwert besitzt. Der Vorteil gegenüber einer Teilamortisation liegt in dem fehlenden Risiko durch Restwert-Abrechnung am Ende der Laufzeit. Dafür sind die Raten höher und das Eigentum am Ende der Laufzeit regelmäßig weiter beim Leasinggeber.

    Dabei wird schnell die Bedeutung der Restwerteinschätzung klar: Sollte das Objekt den kalkulierten Restwert nicht erreichen, kommt in der Regel der Leasingnehmer für die Differenz auf. Ein zu niedrig angesetzter Restwert hingegen resultiert in hohen Raten.

    Bonität des Unternehmens nachrangig – entscheidend ist Werthaltigkeit der Maschinen. Daher ist Sale and Lease Back auch gerade in Sanierungsprozessen – außergerichtlich / gerichtlich – eine ideale Form der Liquiditätsbeschaffung dar.

    Voraussetzungen für Sale an Lease Back:

    Diversivierten, universell einsetzbaren und werthaltigen Maschinenpark. Unter Um-ständen lassen sich so Maschinen aus kurzfristig auslaufenden Mietkauf- oder Leasing-verträgen ablösen und in eine Finanzierung einbeziehen, wenn der Zeitwert über dem Ablösewert liegt.

    Gutachterliche Bewertung des Maschinenparks ist zwingend.

    Zielkunden und Kriterien für Sale and Lease Back

    • Mittelständische Unternehmen von 10 bis 200 Mio. Euro Jahresumsatz
    • Portfolioansatz: Diversifizierter Maschinenpart – keine Einzelmaschinen
    • Kapitalbedarf: 0,25 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
    • Branchen: Produzierendes Gewerbe – maschinenlastig

    Vorteile von Sale and Lease Back auf einen Blick 

    • Schnelle, flexible Liquiditätszufuhr
    • Bonitäts- und bankenunabhängige Finanzierung
    • Stärkung der EK-Quote und damit der Bonität
    • Teilweise steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten als Betriebsausgaben
    • Option auf Rückerweb am Ende der Laufzeit – bei Vollamortisation
    • Keine standardisierten Darlehensbedingungen (Covenants)

    Dauer der Umsetzungsphase

    Von der Ersteinschätzung/ Unternehmen / Wert der Maschinen bis zur Auszahlung können 7-9 Wochen vergehen. 

    Absicherung von Leasinggeschäften

    Viele Unternehmen nutzen die vielfältigen Vorteile von Leasing für die Finanzierung von Investitionen.

    In der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) sind nun auch Leasinggeschäfte als Einzelabsicherung möglich.

    Leasinggegenstände sind: 

    • Maschinen, Baumaschinen, Energieanlagen und medizintechnische Geräte. 

    Wichtig ist ein angemessener Restwert, der etwa bei 20% des Anschaffungswertes liegen sollte. Der Versicherungsnehmer ist das jeweilige Finanzinstitution oder die Leasinggesellschaft.  Üblicherweise haben Leasingverträge eine Laufzeit von über 12 Monaten und sind somit in der IKV einzudecken. 

    • Forderungen aus Leasing- und Mietverträgen im Kurzfristbereich sind nun auch versicherbar.

    Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer eine

    • Überlassungsvereinbarung

    eingegangen ist, die den Leasing-oder Mietgegenstand klar definiert und eine Fakturierung von 15 Tagen nach der Rechnungsperiode regelt.

    Die Entschädigungsleistung ist limitiert auf 4 Monate des offenen Gesamtbetrages.
     Im Gegensatz zur IKV gibt es hierbei keine Einschränkungen des Leasing- oder Mietgegenstandes.

    Leasingangebot

    Sie haben Bedarf - HRP VD Leasing - Bedarfsanalyse

    HRP in Kooperation mit PEAC Finance

    Investitionsprojekte (neu / gebraucht):

    • Maschine
    • IT(Hardware/Software)
    • Fahrzeug
    • Sonderobjekte/Betriebsvorrichtungen

    Sonderthemen:

    • Sale and Lease Back/ Sale and Mietkaufback
    • LED-Lichtmiete
    • Retrofit-Finanzierungen
    • Leasinglösungen mit fester Kaufpreiszusage
    • Refinanzierung selbsterstellter Anlagen
    • Finanzierungslösungen für Endkunden (Absatzfinanzierung)
    • Weiterfinanzierung von bestehenden oder auslaufenden Leasingverträge
       
    • HRP VD Leasing - Bedarfsanalyse

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